ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – JEUNE PREMIER
Artikel 1: Begriffsbestimmungen und Allgemeines
§1. “Premiers” bezeichnet die Premiers bv, mit Gesellschaftssitz in 8400 Ostende, Vogelzangdreef 2 und mit
Unternehmensnummer 0502.478.410. §2. „Kunde/Kundin” bezeichnet jede natürliche oder juristische Person,
die Waren von Premiers bestellt oder für professionelle Zwecke kauft. §3. Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag zwischen Premiers und dem Kunden, und es kann lediglich
schriftlich und ausdrücklich davon abgewichen werden. §4. Eine abweichende Bedingung ersetzt lediglich die
Bestimmung, von der diese abweicht und keine anderen Elemente des Vertrags. §5. Die Nichtigkeit einer
Bestimmung beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. §6. Der Kunde erklärt, dass seine
eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anwendbar sind.
Artikel 2: Zustandekommen des Vertrags
§1. Premiers hat das Recht, Bestellungen und potenzielle Kunden abzulehnen, ohne sich dafür rechtfertigen zu
müssen. §2. Ein Vertrag zwischen Premiers und dem Kunden kommt erst zustande, wenn Premiers eine
Bestellung annimmt. §3. Die Annahme einer Bestellung oder eines Bestellformulars erfolgt stillschweigend, wenn
Premiers die Bestellung nicht spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Eingang des Auftrags schriftlich ablehnt.
$4. Wenn der Kunde eine Bestellung vor der Annahme durch Premiers annulliert, hat Premiers Anspruch auf eine
Entschädigung von 30% des Bestellwertes (exklusive MwSt.). §5. Wenn der Kunde eine Bestellung nach der
Annahme durch Premiers annulliert, hat Premiers Anspruch auf eine Entschädigung von 100% des Bestellwertes
(exklusive MwSt.). §6. Jede angenommene Bestellung bewirkt einen gesonderten Vertrag zwischen Premiers und
dem Kunden. §7. Die aufeinanderfolgende Annahme von Bestellungen begründet zwischen Premiers und dem
Kunden keinen Rahmenvertrag oder unbefristeten Vertrag.
Artikel 3: Preise
§1. Alle Preise gelten zuzüglich Steuern sowie Transport- und Verpackungskosten. §2. Premiers wird dem Kunden
Richtpreise zwecks Preisgestaltung gegenüber dem Endkunden übermitteln.
Artikel 4: Lieferung
§1. Der Kunde wird die vereinbarte Lieferfrist respektieren und die Waren zu diesem Zeitpunkt
entgegennehmen. §2. Der Kunde erklärt, dass eine Verweigerung der Waren mit einer Annullierung gleichgesetzt
wird, wodurch der Kunde verpflichtet ist, eine Entschädigung von 100% des Bestellwertes (exklusive MwSt.) an
Premiers zu bezahlen. §3. Die Erfüllung der vorgeschlagenen Lieferfrist stellt für Premiers eine
Mittelverpflichtung dar. §4. Die Waren werden auf Risiko des Kunden versendet. §5. Alle sichtbaren Mängel
gelten als angenommen, wenn sie nicht spätestens drei Tage nach dem Eingang per Einschreiben gemeldet
werden. §6. Ein Unterschied der Farbschattierung zwischen den Abbildungen oder Mustern einerseits und den
gelieferten Waren andererseits wird nicht als Mangel betrachtet.
Artikel 5: Zahlung
§1. Alle Rechnungen sind am Gesellschaftssitz von Premiers innerhalb der darauf angegebenen Frist zahlbar. §2.
Premiers kann wählen, für welche Schuld des Kunden die Zahlungen angerechnet werden. § 3. Der Kunde kann
die Beträge, die er Premiers schuldet, nicht mit Beträgen aufrechnen, die Premiers eventuell dem Kunden
schuldet. §4. Premiers kann die Bonität des Kunden prüfen. §5. Premiers kann vom Kunden einen Vorschuss, die
gänzliche Vorauszahlung, die Erteilung zusätzlicher Informationen und/oder die Bereitstellung zusätzlicher
Sicherheiten fordern, bevor zur Lieferung der Waren übergegangen wird, wenn es Hinweise gibt, dass die Bonität
des Kunden in Gefahr geraten kann.
Artikel 6: Nichterfüllung
§1. Bei Unterlassung der vollständigen Zahlung am Fälligkeitstag einer oder mehrerer Rechnungen hat Premiers,
ohne dass dazu eine vorhergehende Inverzugsetzung erforderlich ist, Anspruch auf (i) Verzugszinsen in Höhe von
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10% pro Jahr oder - wenn dies höher ist - Zinsen zu dem unter Anwendung von Artikel 5 des Gesetzes vom 2.
August 2002 berechneten Zinssatz, jedenfalls ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zum Zeitpunkt der
vollständigen Zahlung, und (ii) eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 10% der offenen Summe, mit einem
Minimum von EUR 125, unvermindert des Anspruchs von Premiers auf einen höheren Schadenersatz, wenn der
Schaden von Premiers höher ist. §2. Wenn der Kunde eine Verpflichtung nicht erfüllt, kann Premiers im eigenen
Ermessen die Ausführung samt Zahlung der oben genannten Entschädigungen oder die Auflösung des Vertrags
verlangen. §3. Bei einer Auflösung des Vertrags zu Lasten des Kunden hat Premiers Anspruch auf die Rückgabe
der bereits gelieferten Waren und auf eine Entschädigung von 30% des Nettokaufpreises (exklusive MwSt.),
unvermindert des Anspruchs von Premiers auf einen höheren Schadenersatz, wenn der Schaden von Premiers
höher ist.
Artikel 7: Pflichten des Kunden
§1. Premiers verwendet ein selektives Vertriebssystem, um das Luxusimage von Jeune Premier aufrecht zu
erhalten. §2. Dieser Artikel 7 beschreibt die Bedingungen, die ein Kunde erfüllen muss, damit er ein anerkannter
Händler der Waren von Premiers sein kann. §3. Der Kunde wird stets mindestens 50% des Sortiments von
Premiers in seinem Angebot aufnehmen. §4. Der Kunde wird seine Website auf eine Art und Weise aufbauen
und ausstatten, die dem relevanten professionellen Standard und dem Luxusimage der Waren von Premiers
entspricht. §5. Der Kunde wird auf seiner Website (i) alle relevanten Produktinformationen angeben, worunter
mindestens eine Größentabelle und die Abmessungen sowie das Gewicht der Waren; (ii) ausschließlich die von
Premiers zur Verfügung gestellten Fotos verwenden; (iii) alle von Premiers zur Verfügung gestellten Fotos
verwenden; (iv) ausschließlich den Produktnamen verwenden, der von Premiers verwendet und angeliefert wird.
§6. Der Kunde wird das Bildmaterial von Premiers nicht über soziale oder andere Medien vor der offiziellen
Einführung der Kollektion und der Veröffentlichung des Bildmaterials auf der Website von Premiers
veröffentlichen. §7. Der Kunde wird verkaufte Waren spätestens 5 Tage nach der Bestellung beim Endkunden
liefern, wenn sich der Endkunde im selben Land aufhält, und spätestens 10 Tage nach der Bestellung, wenn sich
der Endkunde in einem anderen Land aufhält. §8. Vorbehaltlich der ausdrücklichen Zuerkennung einer
Ausnahme von Premiers, wird der Kunde die Waren niemals ausschließlich online, sondern mindestens auch in
einer physischen Verkaufsstelle anbieten, die den nachfolgend beschriebenen Bedingungen entspricht. §9. Der
Kunde wird die Waren in einer physischen Verkaufsstelle verkaufen, deren Lage, Ausstattung, Sortiment und
Erlebnis dem Luxusimage der Waren von Premiers entsprechen. §10. Der Kunde wird in seiner physischen
Verkaufsstelle eine ausreichend große Fläche zur Verfügung stellen und garantiert die ordentliche und
übersichtliche Präsentation von mindestens einem Exemplar aller Artikel aus der Kollektion, die von dem Kunden
erworben wurde. §11. Der Kunde wird keine Waren von Premiers in einer physischen Verkaufsstelle verkaufen,
die sich weniger als 15 Kilometer von einem für den Kunden anerkannten Händler von Premiers entfernt
befindet. §12. Der Kunde wird die Waren von Premiers nicht an Gewerbetreibende weiterverkaufen, die kein
von Premiers anerkannter Händler sind. §13. Der Kunde wird die Waren von Premiers nicht über Online- oder
Offline-Märkte dritter Parteien verkaufen. §14. Der Kunde verpflichtet sich, die Waren von Premiers nicht aktiv
in Gebieten zu verkaufen, die exklusiv Premiers vorbehalten sind oder die von Premiers exklusiv einem anderen
Händler zugewiesen wurden. Die folgenden Länder sind Teil der oben genannten Exklusivität: China, Russland
und die GUS-Länder.
Artikel 8: Eigentumsvorbehalt
§1. Die Eigentumsübertragung der Waren erfolgt erst, wenn Premiers die vollständige Zahlung erhalten hat. §2.
Das Risiko für den Erhalt der Waren geht zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden über, der ab diesem
Moment bis zur vollständigen Zahlung der Waren deren Verwahrer ist.
Artikel 9: Haftungsbeschränkung
§1. Die Haftung von Premiers gegenüber dem Kunden, auch in Folge eines schweren Fehlers, beschränkt sich auf
die Nettokaufsumme der Bestellung oder der Bestellungen, auf die sich der betreffende Fehler bezieht. §2.
Premiers haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich Gewinnausfall, Verlust einer Chance, Lagerkosten,
Verwahrungskosten und ähnliches.
Artikel 10: Geistiges Eigentum
§1. Alle geistigen Eigentumsrechte, die für die Waren von Premiers gelten, bleiben das ausschließliche Eigentum
von Premiers. §2. Der Kunde wird Premiers über die Existenz von Nachahmungen oder Reproduktionen der
Waren von Premiers informieren, sobald ihm diese zur Kenntnis gelangen.
Artikel 11: Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit.
§1. Alle Streitsachen in Bezug auf die Ausführung des Vertrags zwischen Premiers und dem Kunden unterliegen
dem belgischen Recht. §2. Das Unternehmensgericht Gent, Abteilung Ostende, ist ausschließlich zuständig, um
diese Streitsachen zu lösen.